Rufen Sie uns einfach an, und wir beraten Sie gerne zu unserem Seminar- und Studienangebot.
Unsere Ansprechpartner:
Michael Rabbat, Dipl.-Kfm.
MBA Chief Operating Officer
Claudia Hardmeier
Kunden-Center
Studienbetreuung
Die Risikosteuerung stellt einen weiteren Schwerpunkt des Risikomanagementprozesses dar. Der Kern der Risikosteuerung beinhaltet die Auswahl und Umsetzung geeigneter Risikobewältigungsstrategien mit denen die zuvor identifizierten und bewerteten Risiken im Sinne der risikopolitischen Zielsetzung aktiv beeinflusst werden können. In Anlehnung an Schierenbeck/Lister137 kann dabei in aktive und passive Maßnahmen und Strategien unterschieden werden.
Die aktive Risikobewältigung ist auf die Steuerung der Risikostruktur ausgerichtet. So soll mithilfe der Strategien der Risikovermeidung, der Risikominderung und der Risikodiversifikation die Eintrittswahrscheinlichkeit oder die Ergebnisauswirkungen der zu steuernden Risiken aktiv reduziert werden.
Passive Strategien der Risikobewältigung fokussieren im Gegensatz dazu auf eine entsprechende Risikovorsorge. Sie unterteilen sich in die Bereitstellung von Risikodeckungsmassen, um die Risiken zu tragen sowie in die Abwälzung der aus den Risiken entstehenden Konsequenzen.
Ziel der Risikovermeidung ist die vollständige Eliminierung der Eintrittswahrscheinlichkeit oder der Tragweite bzw. der Ergebniswirkung des identifizierten Risikos. Mit der vollständigen Reduzierung des Risikos werden jedoch auch jegliche Chancen und somit im Sinne der Erträge auch die Ertragsaussichten ausgeschaltet. Die Risikovermeidung wird daher nur in Einzelfällen empfohlen, wie bei Geschäften, die existenzielle Risiken beinhalten.
Bei der Risikominderung wird das Ziel verfolgt, die Eintrittswahrscheinlichkeit oder die Tragweite bzw. die Ergebniswirkung teilweise oder weitgehend auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Dies könnte im Bereich der Kosten eine Reduzierung der Fixkosten zu Gunsten der variablen Kosten durch eine Fixkostenflexibilisierung mit Hilfe von Outsourcing-Maßnahmen sein.
Die Risikodiversifikation zerlegt ein bestehendes Gesamtrisiko in mehrere voreinander unabhängige Teilrisiken. Bei einer in den meisten Fällen gleich bleibenden Eintrittswahrscheinlichkeit wird die Tragweite der einzelnen Teilrisiken gegenüber dem jährlichen Gesamtrisiko reduziert. Dieser Effekt begründet sich in der Annahme, dass die Teilrisiken nicht zum gleichen Zeitpunkt auftreten. In der Folge entsteht ein für das Unternehmen günstigeres Gesamtrisikoprofil. Diversifizierungsansätze bieten sich hinsichtlich der Marktgebiete, Zielkundengruppen, Produktpalette, Geschäftsfelder an.
Die Risikovorsorge setzt an dem Punkt an, wo trotz aller aktiven Gegenmaßnahmen ein schlagend werden von Risiken nicht ausgeschlossen werden kann. Dies trifft auch auf die Akzeptanz der Risiken zu, die aufgrund der zu erwartenden unverhältnismäßig hohen Kosten für ein aktives Risikomanagement „in Kauf genommen“ werden. Mit der Risikovorsorge wird in diesen Fällen bereits im Vorhinein dafür Sorge getragen, dass potentielle Verluste aus schlagend werdenden Risiken durch entsprechende Risikodeckungsmassen aufgefangen werden können, ohne dass das Kreditinstitut die Vorgaben der Risikotragfähigkeit und regulatorischen Eigenmittelanforderungen verletzt.
Der Risikotransfer fokussiert auf die Übertragung der Risiken auf Dritte. Im Sinne der Geschäftsrisiken ist dies insbesondere der traditionelle Risikotransfer auf eine Versicherung. In diesem Zusammenhang ist der Nutzen (Versicherungsschutz) und die Kosten (Versicherungsprämie) zu optimieren. Zu berücksichtigen ist zusätzlich, dass ein Versicherungsschutz nicht die umfassende Risikoanalyse ersetzen kann.
Abgeleitet aus dem integrierten Risikomanagementansatz für die ganzheitliche Betrachtung aller Risikokategorien des Unternehmens sind auch im Rahmen der Steuerung der Geschäftsrisiken zwei Risikokalküle zu unterscheiden, der Risikotragfähigkeitskalkül sowie der Risiko-Chancen-Kalkül.138
Der Risikotragfähigkeitskalkül beinhaltet die bankenaufsichtsrechtliche Vorgabe der jederzeitigen Sicherstellung der Risikotragfähigkeit der Kreditinstitute139 und folgt der Fragestellung, ob das Institut die potenziellen Verluste tragen kann. Dabei folgt der Kalkül den zwei zentralen Grundsätzen, dass
In der Praxis werden die wesentlichen Risiken im Rahmen der jeweiligen Valueat-Risk-Konzepte bewertet und auf ein einheitliches Wahrscheinlichkeitsniveau normiert. Die ermittelten VaR-Werte werden vor/nach den ermittelten Risikoportfoliokorrelationseffekten der vorhandenen Risikodeckungsmasse gegenübergestellt und die Risikotragfähigkeit geprüft.
Die mit den Stresstests ermittelten Ergebnisse erweitern den Risikotragfähigkeitskalkül um die Ergänzung der Risikobelastungsprüfung. Dazu können auf Basis verschiedener Risikobelastungsfälle (Normalbelastungsfall, negativer Belastungsfall und Maximalbelastungsfall) pro Risikoart Szenarien aufgestellt werden. Im Ergebnis kann pro Belastungsfall die Stabilität der Risikotragfähigkeit, die erforderliche Risikodeckungsmasse und die Einhaltung der risikopolitischen Begrenzungsregeln überprüft werden.
Aus diesen Betrachtungen leitet sich schließlich das für das Geschäftsrisiko auf Institutsebene akzeptierte und bereitgestellte Risikolimit ab. Diese das Risiko begrenzende Limitierung leitet direkt in die Betrachtung des Risiko-Chancen-Kalküls über. Der Risiko-Chancen-Kalkül richtet sich auf die zentrale Frage, ob und inwieweit sich die übernommenen Risiken überhaupt lohnen bzw. die risikoadjustierten Eigenkapitalkosten im Sinne von Ergebnisvorgaben aus den Risikopositionen erwirtschaftet werden. Kern des Risiko-Chancen-Kalküls ist die Vorgabe, dass jede risikolose Investition wenigstens einen Ertrag in Höhe des risikofreien Zinssatzes erzielen muss - bei unterstellter Kapitalbindung. Die Übernahme von Risiken ist somit nur dann sinnvoll, wenn für die Risiken ein zusätzlicher Ertrag in Form eines Risikozuschlages erzielt wird. Damit sind auch für die Übernahme von Geschäftsrisiken zusätzliche Erträge im Sinne risikoadjustierter Verzinsungsansprüche zu erzielen.
Die begrenzende Risikolimitierung der Geschäftsrisiken sowie das Erfordernis nach einer risikoadjustierten Verzinsung des für das Geschäftsrisiko bereitgestellten Eigenkapitals bilden das Rahmengerüst der Risikosteuerung und vereinen so das Instrumentarium der aktiven und passiven Risikobewältigungsstrategien. Diese Kombination führt per Saldo zu einer aktiven und laufenden Risikosteuerung im Sinne einer Nutzenmaximierung bzw. Ertrags-Risiko-Optimierung auf der Ebene des Geschäftsrisikos sowie des Gesamtunternehmens.
Für die Auswahl der richtigen Risikobewältigungsstrategie ist es zunächst notwendig,
Die Grundlage für die Risikosteuerung bilden die risikopolitischen Ziele des Unternehmens, die aktuelle strukturelle Ausgangssituation und die generellen Stoßrichtungen der Risikobewältigungsstrategien. Die steuernden Begrenzungen der jeweiligen Komponenten auf Portfolio- und Einzelkomponentenebene werden auf dieser Grundlage festgelegt. Im Ergebnis sollen die Teil-Limitierungen bzw. Begrenzungen per Saldo die Einhaltung des aus der Risikokapitalplanung und dem Risikotragfähigkeitskalkül auf Unternehmensebene abgeleiteten Gesamtlimits für das Geschäftsrisikos sicherstellen.
Für eine erfolgreiche Risikosteuerung ist die konsequente Umsetzung der festgelegten Risikobewältigungsstrategien und Maßnahmen notwendig. Die Formulierung und Dokumentation erfolgt dabei i.d.R. in der Risikopolitik und/oder strategie sowie den im Rahmen des operativen Geschäftsrisiko-Managements unterjährig zu erstellenden Berichtswesens.
137 Vgl. Schierenbeck/Lister (2002), S. 352ff.
138 Vgl. Schierenbeck/Lister (2002), S. 362.
139 Vgl. Bafin (MaRisk, 2009, AT 4.1 Risikotragfähigkeit, Ziffer 1).