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6.7. Budgetierung, Finanzierung und Zuständigkeit

Im Voranschlag 2015 ist ein Betrag von CHF 900`000 für den Ersatz der Laparoskopietürme vorgesehen. Sofern der Betrag bewilligt wird, steht gemäß Business Case (CHF 35 Mio. bis 2018) noch ein Restbetrag von rund CHF 8 Mio. für Investitionen über CHF 100`000 zur Verfügung.

Es handelt sich um mobile Türme, die im Neubau weiterhin zum Einsatz kommen können. In den nächsten Jahren ist kein technischer Quantensprung in diesem Bereich zu erwarten. Aufgrund dessen macht die Ersatzbeschaffung bereits zu diesem Zeitpunkt und noch vor Bezug des Neubaus 2018 Sinn. Die Spitalleitung verfolgt das Ziel, die langfristige Investitionsplanung über den Neubau hinaus aufrecht zu erhalten und Risiken in Zusammenhang mit dem Umzug in den Neubau zu vermeiden. Die Einführung und Schulung neuer Gerätschaften benötigt weitere Ressourcen und Zeit, so dass die Geräteeinführung mit allen Beteiligten bereits 2016 zu planen ist. Bei Gutheißung des Antrages wird der Gesamtbetrag in den nächsten drei Monaten fällig und ist aus dem laufenden Betrieb zu finanzieren. Es handelt sich um eine budgetierte, einmalige Ersatzbeschaffung von unter CHF 1.5 Mio., so dass die Zuständigkeit in den Kompetenzbereich des Verwaltungsrates fällt. Der Spitaldirektor des Spital Limmattal beantragt dem Verwaltungsrat die Investitionskosten für die Anschaffung der OP-Türme im Wert von CHF 845`096.40 zu genehmigen. Weiterhin wird beim Verwaltungsrat beantragt dass der Leiter des Einkaufs und die Leiterin des Dept. IV die Verträge verhandeln und abschließen können.