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3.2. Auftrag der Streitkräfte

Im Folgenden werden exemplarisch der Auftrag der Bundeswehr und die daraus resultierenden Einzelaufgaben aufgeführt, um damit die Zusammenhänge zwischen innerer und äußerer Sicherheit noch besser verständlich zu machen.

„Die Bundeswehr

  • schützt Deutschland und seine Bürgerinnen und Bürger,
  • sichert die außenpolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands,
  • trägt zur Verteidigung der Verbündeten bei,
  • leistet einen Beitrag zu Stabilität und Partnerschaft im internationalen Rahmen
  • und fördert die multinationale Zusammenarbeit und europäische Integration.“ (Bundesministerium der Verteidigung, 2006, S. 66)

Vor diesem Hintergrund nimmt die Bundeswehr folgende ineinandergreifende Aufgaben wahr:

  • Landesverteidigung als Bündnisverteidigung im Rahmen der Nordatlantischen Allianz;
  • internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung – einschließlich des Kampfs gegen den internationalen Terrorismus;
  • Beteiligung an militärischen Aufgaben im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU;
  • Beiträge zum Heimatschutz, das heißt Verteidigungsaufgaben auf deutschem Hoheitsgebiet sowie Amtshilfe in Fällen von Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen, zum Schutz kritischer Infrastruktur und bei innerem Notstand;
  • Rettung und Evakuierung sowie Geiselbefreiung im Ausland;
  • Partnerschaft und Kooperation als Teil einer multinationalen Integration und globalen Sicherheitszusammenarbeit im Verständnis moderner Verteidigungsdiplomatie;
  • humanitäre Hilfe im Ausland“24

Aus diesen Grundsätzen für den Einsatz lässt sich ersehen, dass Streitkräfte primär für die Abwehr äußerer Bedrohungen vorgehalten werden. Gleichzeitig zeigt es aber auch, dass sich Innere und Äußere Sicherheit nicht mehr vollkommen getrennt betrachten lassen. Die Aufträge und abgeleiteten Aufgaben der meisten europäischen Streitkräfte sind im Grundsatz ähnlich gehalten, jedoch in unterschiedlicher Ausprägung oder mit weiteren zusätzlichen Aufgaben.

 

24 (de Maizière, 27.05.2011)