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Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Begriffen ist für die Eingrenzung des Marktes sehr wichtig. Der Begriff Sicherheit lässt sich in Bezug auf einen Staat in zwei Bereiche unterteilen: „Defense“ und „Security“. Am besten lassen sich diese beiden Aspekte mit „äußerer Sicherheit“ (Defense) und einem Zusammenschluss von „innerer und öffentlicher Sicherheit“ (Security) ins Deutsche übersetzen, so dass der inhaltliche Zusammenhang gewahrt bleibt. In der Literatur werden diese beiden Begriffe in einer noch feineren Auflösung diskutiert, aber für den weiteren Verlauf dieser Arbeit ist diese Definitionstiefe hinreichend.
Bei „Defense“ stehen der Nationalstaat, sein Volk, das Staatgebiet und die Staatssouveränität im Mittelpunkt. In diesem Zusammenhang werden bedrohliche Aktionen und Umstände ausgemacht, die für den Staat gefährdende Auswirkungen haben könnten, und entsprechende Reaktionen erarbeitet. Die Lösung dieser Probleme der „äußeren Sicherheit“ beinhaltet nahezu immer das Militär und damit verbundene Reaktions- und Einsatzschemata.22
„Security“ ist die Abwehr von Bedrohungen des Staates durch Gefahren, die sich aus dem Inneren der Gesellschaft entwickeln, wie z.B. organisierte- oder Alltagskriminalität sowie Spionage, und die Auseinandersetzung mit den Sicherheitsbelangen des Gemeinwesens. Zielsetzung ist ebenfalls die Aufrechterhaltung der staatlichen Hoheitsgewalt im Inneren und setzt als ausführende Organe schwerpunktmäßig auf Polizei, Verfassungs- und Katastrophenschutzbehörden.23
Nach dem Ende des Kalten Krieges mit dem Schwerpunkt auf der „äußeren Sicherheit“ und dem sich anschließenden Aufkommen des weltweiten internationalen Terrorismus hat sich das Bedrohungsspektrum insofern verändert, dass sich „Defense“ und „Security“ immer mehr vermischen und nicht mehr gänzlich getrennt betrachten lassen. Der Schwerpunkt dieser Arbeit ist weiterhin auf den Verteidigungsbereich gerichtet, aber durch diese Vermischung der beiden Sektoren lassen sich Querverweise und Einblicke in den Bereich der Security nicht vermeiden.
22 (Birckenbach, Vogler, & Albricht, 1997)
23 (Erbel, 2002)