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Im Rahmen des Libyen-Einsatzes zeigten einige europäische Staaten den Willen zur Zusammenarbeit und auch die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.
Diese langsam fortschreitende europäische Integration und der damit verbundene Zugang zu neuen Märkten können weiteres Absatzpotential schaffen. Die in den Kapiteln Industriepolitik und nationale strategische Interessen und Beschaffung und Vergabe genannten Einschränkungen und Markteintrittsbarrieren sind momentan unter verstärkter Beobachtung der Europäischen Union, bzw. durch Klagen vor dem europäischen Gerichtshof (EuGH) werden die häufig angewandten Vergabepraktiken nach nationalen Gesichtspunkten in Frage gestellt. Eines der letzten Urteile (C-615/10 EuGH) beschäftigt sich mit den Ausnahmeregeln, die in Artikel 346 AEUV definiert sind und auf den sich die Staaten berufen.
In dem Fall ging es um die Abgrenzung von militärischen Ausrüstungsgegenständen und zivilen Gütern, was seit der massenhaften Verwendung von Dual-Use-Gegenständen im Militärbereich immer schwieriger wurde und wird. Das Urteil besagt, dass auch Gegenstände europaweit ausgeschrieben werden müssen, die für militärische Zwecke verwendet werden sollen, aber auch weitgehend gleichartige zivile Nutzungsmöglichkeiten bieten. Militärische Güter müssen also speziell für militärische Zwecke entwickelt und konzipiert sein oder durch substantielle Veränderungen des zivilen Gegenstücks an die militärischen Anforderungen angepasst sein. Dieser Sachverhalt ist in einem ersten Schritt zu prüfen. Zusätzlich muss in einem weiteren Schritt überprüft werden, ob eine europaweite Ausschreibung die nationalen wesentlichen Sicherheitsinteressen betrifft. Nur dann darf die Ausschreibung umgangen werden. Ferner wird in diesem Urteil darauf verwiesen, dass die in Art. 346 AEUV genannte Ausnahmeregelung sehr eng auszulegen ist.79
In diesem Zusammenhang hatte die Europäische Union bereits eine erste Warnung an die bulgarische Regierung geschickt, als diese ein Request-for-Information (RfI) für den Verkauf von Kampfflugzeugen im Jahre 2011 direkt an ausgewählte Regierungen anderer Länder schickte. Als gegen Ende letzten Jahres 2012 die bulgarische Regierung ihren Verteidigungsminister beauftragte mit dem Kauf der Kampfflugzeuge ohne Ausschreibung fortzufahren, hat diese beschlossen, die Warnung der EU zu ignorieren und es ist damit zu rechnen, dass die EU eine Prüfung dieses Falles einleiten wird.80
Auf lange Sicht bieten das Zusammenwachsen der Streitkräfte und eine mögliche spätere gesamteuropäische Armee einen guten Absatzmarkt, da die Ausrüstung und Waffensysteme vereinheitlicht bzw. interoperabel gemacht werden müssen.
79 (InsTiimi, 2012)
80 (Anderson, Bulgaria's fighter aircraft bid to challenge EC, 02.01.2013)