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4.4. Produktentwicklung als Integrale Produktgestaltung

Aufbauend auf das Modell der Integralen Produktgestaltung kann der Produktentwicklungsprozess in 4 Schritte unterteilt werden

1. Planen

In der Phase der Planung wird über Kundenanfragen, Marktanalysen, Trendstudien, Vorentwicklungen, Forschungsergebnissen etc. der Entwicklungsauftrag festgelegt.

2. Konzipieren

Diese Phase ist wiederum untergliedert in die Analyse, Funktionsgliederung, Prinzipaufbau und Auswahl. In der Analyse wird versucht, den Produktlebenszyklus einschließlich zu erwartender zeitlicher Änderungen von Kundenbedürfnissen in den nächsten Jahren zu antizipieren. Über Visualisierungstechniken werden erste Produktprototypen und Lebensart und Kultur angepeilter Zielgruppen dargestellt. In der Funktionsgliederung werden verschiedene Produktdimensionen z.B. mittels Mind-Mapping erfasst und beschrieben. Schließlich werden im Prinzipaufbau prinzipielle und quantitative Strukturen in Varianten dargestellt, die in der Auswahl nach einem bereits in der Analysephase festgelegten Bewertungsverfahren weiter priorisiert werden.

3. Entwerfen

In der Entwurfsphase entsteht das für den Benutzer sichtbare Produkt in 2 Formgebungsphasen, zunächst die der einzelnen Module bzw. Baugruppen und schließlich des Gesamtsystems.

4. Ausarbeiten

Die vorgestellte Methode der „Integralen Produktgestaltung“ ist ein theoretisches Vorgehensmodell und der VDI-Richtlinie 2222 „Methodisches Entwickeln von Lösungsprinzipien abgeleitet.“ In der Praxis wird der Ablauf an die Problemstellung angepasst und unterschiedlich gewichtet. Die schlussendlich praktisch angewendete Methodik unterscheidet sich stark je nach Produkten, Unternehmen, Branchen, Kunden und Märkten.84 Aus Sicht des Verfassers wird mit dem Vorgehensmodell der „Integralen Produktentwicklung“ vor allem ein guter Leitfaden geschaffen, um die Zusammenarbeit von Cross-Functional-Teams zur zielgerichteten Zusammenarbeit zum Thema Produktentwicklung in größeren Unternehmen optimal zu koordinieren.

 

84 (Reichert, 2007), S.19ff.