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Definition nach HGB:
Im Handelsgesetzbuch findet sich unter §267 eine Umschreibung der Größenklassen von Kapitalgesellschaften. Das HGB unterscheidet dabei nach kleinen, Mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften die durch nachfolgend beschriebene Kriterien definiert sind.
Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachfolgenden Kriterien nicht überschreiten:
Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei unter Punkt 1 genannten Kriterien überschreiten und jeweils mindestens zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten:
Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei unter Punkt 2 genannten Kriterien überschreiten.7
Definition des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung
Die in Deutschland maßgebliche Definition stammt vom Bonner Institut für Mittelstandsforschung (IfM), welche unabhängige Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten und weniger als 1 Million € Jahresumsatz als kleine Unternehmen und solche bis 499 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis unter 50 Millionen €, die keine kleinen Unternehmen sind, als mittlere Unternehmen definiert.
Somit umfasst laut IfM der Begriff KMU die Gesamtheit aller unabhängigen Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten und weniger als 50 Millionen € Jahresumsatz.8
Unternehmensgröße | Zahl der Beschäftigten | und | Umsatz € / Jahr |
---|---|---|---|
klein | bis 9 | bis unter 1 Million € | |
mittel* | bis 499 | bis unter 50 Millionen € | |
(KMU) zusammen | unter 500 | unter 50 Millionen € | |
*und kein kleines Unternehmen |
Tabelle 1: KMU Definition nach IfM Bonn9
Definition der EU
Eine häufig zitierte Definition für KMU stammt von der europäischen Kommission der EU:
„Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.“10
Abbildung 1: EU Definition KMU11
Als weitere Einschränkung gelten die Eigentumsverhältnisse. Ein Unternehmen das der EU Definition entspricht darf nicht zu mehr als 25% im Besitz eines oder mehrere Unternehmen stehen.12
Ergänzend sei noch eine Definition des Begriffes Mittelstand erwähnt, die das Bundesministerium für Finanzen veröffentlich hat. „In Deutschland zählt ein Unternehmen zum Mittelstand, wenn es weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigt, maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaftet und sich nicht mehrheitlich im Eigentum eines Großunternehmens befindet.“13
7 Vgl. (Baumbach, Hopt & Merkt, 2010), S. 1075.
8 Vgl. (o.V., http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=89).
9 In Anlehnung an (o.V., http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=89).
10 Vgl. (o.V., http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf), S. 5.
11 (o.V., http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf), S. 14.
12 Vgl. (o.V., http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF), S. 124/39.
13 (o.V,. http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39836/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/ M/003__Mittelstand.html).