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2.1.1. Quantitative Definitionen

Definition nach HGB:

Im Handelsgesetzbuch findet sich unter §267 eine Umschreibung der Größenklassen von Kapitalgesellschaften. Das HGB unterscheidet dabei nach kleinen, Mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften die durch nachfolgend beschriebene Kriterien definiert sind.

Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachfolgenden Kriterien nicht überschreiten:

  1. 4.840.000 € Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags
  2. 9.680.000 € Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
  3. Im Jahresdurchschnitt 50 Mitarbeiter

Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei unter Punkt 1 genannten Kriterien überschreiten und jeweils mindestens zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten:

  1. 19.250.000 € Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags
  2. 38.500.000 € Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
  3. Im Jahresdurchschnitt 250 Mitarbeiter

Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei unter Punkt 2 genannten Kriterien überschreiten.7

Definition des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung

Die in Deutschland maßgebliche Definition stammt vom Bonner Institut für Mittelstandsforschung (IfM), welche unabhängige Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten und weniger als 1 Million € Jahresumsatz als kleine Unternehmen und solche bis 499 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis unter 50 Millionen €, die keine kleinen Unternehmen sind, als mittlere Unternehmen definiert.

Somit umfasst laut IfM der Begriff KMU die Gesamtheit aller unabhängigen Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten und weniger als 50 Millionen € Jahresumsatz.8

Unternehmensgröße Zahl der Beschäftigten und Umsatz € / Jahr
klein bis 9 bis unter 1 Million €
mittel* bis 499 bis unter 50 Millionen €
(KMU) zusammen unter 500 unter 50 Millionen €
*und kein kleines Unternehmen

Tabelle 1: KMU Definition nach IfM Bonn9

Definition der EU

Eine häufig zitierte Definition für KMU stammt von der europäischen Kommission der EU:

„Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.“10

Abbildung 1: EU Definition KMU

Abbildung 1: EU Definition KMU11

Als weitere Einschränkung gelten die Eigentumsverhältnisse. Ein Unternehmen das der EU Definition entspricht darf nicht zu mehr als 25% im Besitz eines oder mehrere Unternehmen stehen.12

Ergänzend sei noch eine Definition des Begriffes Mittelstand erwähnt, die das Bundesministerium für Finanzen veröffentlich hat. „In Deutschland zählt ein Unternehmen zum Mittelstand, wenn es weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigt, maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaftet und sich nicht mehrheitlich im Eigentum eines Großunternehmens befindet.“13

 

7 Vgl. (Baumbach, Hopt & Merkt, 2010), S. 1075.
8 Vgl. (o.V., http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=89).
9 In Anlehnung an (o.V., http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=89).
10 Vgl. (o.V., http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf), S. 5.
11 (o.V., http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf), S. 14.
12 Vgl. (o.V., http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF), S. 124/39.
13 (o.V,. http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39836/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/ M/003__Mittelstand.html).