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4.2 Andere Verlagerungsformen

In Hinsicht auf Auslagerungsprozesse, bei denen der Standortaspekt berücksichtigt wird, lassen sich drei grundlegenden Arten unterscheiden:

    1. Onshore-Vergaben an einen Anbieter/Partner im eigenen Land
    2. Nearshore-Vergaben an Anbieter/Partner in einem geografisch verhältnismäßig nah liegendenden Land
    3. Offshore-Vergaben an einen Anbieter/Partner in einem weiter entfernten, zumeist Entwicklungs-/Niedriglohnland

Von Deutschland aus gesehen wäre so Deutschland der Onshore-Standort, das europäische Ausland der Nearshore-Standort und weiter entfernte Länder wie Asien oder Südamerika der Offshore-Standort.

Bei der Wahl des Vertragspartner-Landes spielen neben geografischen Gesichtspunkten aber auch die dort vorherrschenden Gehaltsstrukturen, die Einwohnerzahlen und die dort vorhandene Technologie und Infrastruktur eine entscheidende Rolle. Für Outsourcing-Varianten, die neben dem geografischen Standort auch diese Faktoren berücksichtigen, haben sich in letzter Zeit Begriffe wie ‚Bestshore’ oder ‚Rightshore’ herausgebildet.