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6.1.5 Remotefähigkeit

Als letzter zu überprüfender Punkt sollte die Remotefähigkeit erwähnt werden, das heißt die Möglichkeit einer dezentralen Leistungserbringung durch Onshore- oder Offshore-Anbieter.

Hier geht es um die Frage, ob die Zusammenarbeit mit Partnern über kurze oder auch lange Distanzen möglich ist und welche Technologien dafür existieren bzw. welche Infrastruktur Vorraussetzung für eine Verlagerung ist.

Mit der Entwicklung des Internets ist es heute kein Problem mehr, Daten weltweit in Echtzeit zur Verfügung zu stellen, oder 24 Stunden Zugriff auf weit entfernte Systeme zu gewährleisten. Viele Dienstleistungen und Tätigkeiten können somit ohne Probleme remote erbracht werden. Ein weiterer Vorteil des Internets liegt in den drastisch gesunken Kosten für Kommunikation. Heute kann man kostenlos weltweit miteinander Daten austauschen, telefonieren und e-mailen. Ein Nachteil ist die fehlende persönliche Zusammenarbeit und Transparenz. Über die Entfernung lässt sich der tatsächlich benötigte Aufwand nur schwer überprüfen, persönlicher Einsatz an der Sache ist nicht mehr sichtbar und eine Arbeitsleistung wird anonymisiert. Außerdem lässt sich die Qualität im Prozess nur sehr schwer überprüfen.

Ein extrem wichtiger Punkt ist dabei die Datensicherheit. Hier gilt es zu bewerten, ob die Daten während des Transportes sicher vor Übergriffen sind. Und insbesondere, ob die Datensicherheit vor Ort gegeben ist. Vor allem in Asien gab es vermehrt Fälle, bei denen Daten bewusst entwendet und missbraucht wurden. Hier gilt es zu prüfen, ob sensible Daten offshore gegeben werden, und wenn ja, wie diese zu sichern sind.

Die Remotefähigkeit wird somit ein weiteres K.O.-Kriterium für oder gegen eine Verlagerung.