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11.2 Interner vs. externer Berater

„Man sieht nur, was man sieht! Man sieht nicht, was man nicht sieht!“66 Diese scheinbar simple Aussage von H. v. Förster gibt ein wesentliches, aber in der Praxis leider oft vergessenes Beobachterprinzip einfach wieder: jede Beobachtung eines Menschen ist beschränkt und kann erst in der Ergänzung durch zusätzliche Beobachter auf ihre Vollständigkeit geprüft und nötigenfalls ergänzt werden. Die Beobachtung des Beobachters und seines Umfelds nennt die Systemwissenschaft „Kybernetik 2. Ordnung“.67

Aus diesem Grundprinzip ergeben sich die wesentlichen Fragen in der systemischen Beratung: „Wie kann der Berater außerhalb des Systems bleiben, in der wichtigen Beobachterrolle? Wie kann er dem betroffenen System von außen Hilfe zur Selbsthilfe bieten? Ist er in der Lage zu reflektieren oder ‚kippt’ er selbst in das System?“ Diese Fragen müssen von Fall zu Fall und von Kontext zu Kontext beantwortet werden. In manchen Fällen kann der interne Berater, ausgestattet mit den erforderlichen Kompetenzen, diese Rolle gut erfüllen. Ein anderes Mal mag ihn der Auftragskontext (Prozesse, Entscheidungen, Strukturen, u.v.m.) so „betreffen“, dass er den Auftrag nicht annehmen kann und die Verpflichtung eines externen Beraters induziert ist. In manchen Systemen mag auch „der Prophet im eigenen Land nichts gelten“ und seine Beratungskompetenz wird nicht in Anspruch genommen. Im Sinne der oben beschriebenen Menschenbilder „Autonomie und Konsens“ soll die Frage nach der Entscheidung interner versus externer Berater von jedem Unternehmenssystem UND von den in die Wahl genommenen Beratern nach reiflicher Überlegung immer neu beantwortet werden. Beide Lösungen – oder weitere? – sind möglich.

 

66 Förster (Wissen und Gewissen)
67 Backhausen/Thommen (Coaching) 73f