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Als 100%-Eigentümer der ÖBB-Holding AG behält sich die Österreichische Bundesregierung vor, die strategische Ausrichtung des größten Verkehrsunternehmens Österreichs wie auch die Vorstandsbesetzungen mit zu entscheiden. Die politische Zuständigkeit liegt in erster Linie beim Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) bzw. beim Ministerium für Finanzen (BMF) für die Finanzierung der Infrastrukturmaßnahmen. Die Entwicklung der (partei) politischen Landschaft in Österreich brachte in den letzten 10 Jahren damit auch abwechslungsreiche Zeiten in der Führung der zuständigen Ministerien bzw. des Unternehmens mit sich. Als Folge der fünf Wechsel der Regierungsparteien bzw. der Zusammensetzungen der Koalitionen der Bundesregierung waren in den Jahren seit 1999 sieben(!) unterschiedliche Verkehrsminister für die Mobilitätsbelange des Landes verantwortlich.
Außerdem sah sich die Legislative Österreichs gezwungen, auf die geänderten EU-rechtlichen Rahmenbedingungen (im Besonderen als Folge der sog. MaastrichtKriterien) einzugehen und schuf mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 eine grundsätzliche Neustrukturierung der ÖBB zu einer Holding AG mit 10 Tochtergesellschaften. Daraus ergab sich eine in der Geschichte der ÖBB noch nie da gewesene Situation, auf die vor allem in den operativen Abhängigkeiten und Prozessen erst reagiert werden musste.