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Die Liquidität einer Sparkasse umfasst neben den Anforderung an die vollständige und rechtzeitige Bezahlung der Betriebskosten, wie beispielsweise Löhne und Gehälter, insbesondere die Zahlungsfähigkeit gegenüber den Gläubigern von Kapitaleinlagen. Das im Dezember 2010 seitens des Baseler Ausschusses der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIS) veröffentlichte Reformpaket für die Bankenregulierung (Basel III) soll Illiquidität verhindern, indem sowohl der Umfang der Fristentransformation der Banken als auch die Abhängigkeit von Kapitalmarktrefinanzierungen beschränkt werden.188 Die neu eingeführten Mindestliquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) stellen eine Sparkasse vor neue Herausforderungen in der Vermögensallokation und der Fristentransformation. Die Liquidity Coverage Ratio soll gewährleisten, dass Sparkassen im Falle eines vordefinierten Stressszenarios genügend Liquidität halten, um Barabflüsse einen Monat lang kompensieren zu können. Dazu müssen die Sparkassen liquide und frei verfügbare Aktiva hoher Qualität halten, welche auch in Krisenzeiten liquidierbar sind. Dagegen verlangt die Net Stable Funding Ratio von den Sparkassen, dass sie in Abhängigkeit des Fälligkeitsprofils ihrer Verbindlichkeiten über genügend langfristige Finanzierungsquellen verfügen. Die NSFR soll verhindern, dass sich die Sparkassen zu stark auf kurzfristige Finanzierungsquellen verlassen, was zu Konsequenzen in der Struktur der Passiva einer Sparkasse führt. Beide Kennziffern erfordern Anpassungen im Zins- und Anlagebuchmanagement, worauf sich eine Sparkasse entsprechend einzustellen hat.
188 Vgl. http://www.bis.org/ publ/bcbs189_de.pdf (Anhang 15)