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1.1. Warum eine Diplomarbeit über die Sparkassen?

Seit nunmehr 23 Jahren bin ich bei einer Sparkasse beschäftigt und ich bin stolz darauf. Und das in einer Zeit, in der „Banker“ in der Gesellschaft alles andere als beliebt sind. Allerdings sehe ich mich nicht als Banker – ich bin „Sparkassler“. Dieses Bekenntnis wirft die Frage nach dem Unterschied zwischen einer Bank und einer Sparkasse auf.

Sparkassen sind, wie andere Banken auch, Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesensgesetzes.1 Demzufolge gelten für die Sparkassen die gleichen gesetzlichen Normen und Regeln, wie für alle Kreditinstitute. Allerdings unterliegen die Sparkassen durch das Sparkassengesetz und die Sparkassenordnung, ergänzend zu den Regelungen im Kreditwesensgesetz, weiteren Rechtsnormen und Vorschriften, die ausschließlich für die Sparkassen gelten und diese damit so einzigartig, unverwechselbar und unverzichtbar machen. Zunächst möchte ich auf diese elementaren Unterschiede eingehen.

Während die meisten deutschen Kreditinstitute in ihrem Geschäftsmodell und ihrer Geschäftspolitik durch die Interessen der Eigentümer motiviert sind und demzufolge den Shareholder-Value-Ansatz in den Vordergrund ihrer strategischen Überlegungen rücken, ist die Gewinnmaximierung nicht das primäre Ziel der Sparkassen,2 da sie als Anstalten des öffentlichen Rechts schlichtweg keine Eigentümer haben.3 Die Mission - und damit die Existenz einer Sparkasse - wird in erster Linie durch den sogenannten „öffentlichen Auftrag“4 begründet. Demzufolge haben die Sparkassen der Bevölkerung Möglichkeiten zur sicheren und verzinslichen Geldanlage zu geben, den Sparsinn zu fördern, den Zahlungsverkehr abzuwickeln und die örtlichen Kreditbedürfnisse zu befriedigen. Ergänzen wir diesen öffentlichen Auftrag nun noch um das Regionalprinzip,5 die Gemeinnützigkeit und das6 Enumerationsprinzip, so wird schnell deutlich, dass sich Sparkassen zwar im freien Wettbewerb befinden, hinsichtlich ihrer strategischen Möglichkeiten jedoch keinesfalls „frei“ sind. So können Sparkassen beispielsweise nicht einfach ihr Firmenkundenkreditgeschäft aufgeben, weil die Verluste aus Kreditausfällen von Firmenkunden das Betriebsergebnis zu sehr belasten. Sparkassen können auch nicht so ohne weiteres Filialen schließen, weil ihnen der Betrieb derselben schlichtweg zu teuer ist. In ihrer Eigenschaft als Anstalt des öffentlichen Rechts können Sparkassen auch nicht einfach Personal freisetzen, weil man es gerade nicht mehr benötigt. Der interessierte Leser kann diese Einschränkungen in den oben genannten Gesetzestexten gerne vertiefend zur Kenntnis nehmen. Aber gerade diese einschränkenden Rechtsnormen machen die Sparkassen so einzigartig und unverwechselbar. Ich habe in meinem bisherigen Berufsleben selten ein Unternehmen erlebt, das den Stakeholder-Ansatz derart authentisch praktiziert, wie die Sparkassen. Die folgende Tabelle soll diese Erfahrung untermauern:7

Stakeholder Nutzenstiftung durch die Sparkassen
Träger8 Die Sparkassen gehören zu den größten Gewerbesteuerzahlern in Deutschland. Mit ihrem Steueraufkommen tragen die Sparkassen wesentlich zum Gemeinwohl im jeweiligen Geschäftsgebiet und zu dessen Gestaltung und Entwicklung bei.
Oft wird der Gewinn einer Sparkasse nicht nur der Sicherheitsrücklage zugeführt, sondern zu einem bestimmten Anteil an die Träger ausgeschüttet.
Kunden Durch ihre Nähe zu den Kunden haben sich die Sparkassen als wesentliche Stütze für den Mittelstand entwickelt. Sie sorgen für eine nachhaltige Erhaltung und Stärkung der Wirtschaftskraft in ihren Geschäftsgebieten.
Durch das dichte Filialnetz und das reichhaltige Angebot an Selbstbedienungstechnik sind die Sparkassen heute der Versorger Nr. 1 in Geldangelegenheiten.
Mitarbeiter Die Sparkassen-Finanzgruppe zählt mit ca. 377.000 Mitarbeitern zu größten Arbeitgebern in Deutschland. Mit einer Ausbildungsquote von 9,1% liegen die Sparkassen weit über dem Branchendurchschnitt von 6,1%.9
Gesellschaft Sparkassen fördern aus ihren Gewinnen Sport, Kultur, Kunst und Vereinsarbeit in ihren Geschäftsgebieten in Form von Spenden, Sponsoring und Stiftungen. Darüber hinaus engagieren sich viele Mitarbeiter ehrenamtlich im Namen der Sparkasse in gemeinnützigen Institutionen.
Lieferanten und Partner Neben der Kreditversorgung der heimischen Unternehmen, beauftragen Sparkassen für die Erfüllung eigener Belange in der Regel Firmen aus dem Geschäftsgebiet und tragen damit zu deren geschäftlichen Erfolg bei.

Tabelle 1: Nutzenstiftung für die Stakeholder einer Sparkasse

Aus dieser Nutzenstiftung für die Stakeholder wird deutlich, dass die Sparkassen in ihrem normativen Management eher pluralistisch gesellschaftlich aufgestellt sind, während viele Privat- und Großbanken eher den monistisch ökonomischen Ansatz verfolgen. BLEICHER bezeichnet diese Art der Unternehmenspolitik als eine „... vielseitig an Interessensgruppen orientierte leistungswirtschaftliche Unternehmenspolitik hoher gesellschaftlicher und sozialer Verantwortung mit langfristig verpflichtender Entwicklungshaltung, die unter Orientierung an Verletzbarkeitsrisiken eine unternehmerische Suche nach neuen Chancen verlangt“. 10 Dieser Ansatz einer unterneh menspolitischen Verpflichtungspolitik beeinflusst als normative Einflussgröße das strategische Management der Sparkassen in wesentlichen Teilen und führt mich zur Problembeschreibung und zum Zweck dieser Arbeit.

 

1 Vgl. §1 KWG
2 Vgl. hierzu das SpkG des jeweiligen Bundeslandes
3 Sparkassen haben als Anstalten des öffentlichen Rechts keine Eigentümer im eigentlichen Sinne. Demzufolge verfügen Sparkassen auch nicht über das bei anderen Unternehmen übliche Grundkapital. Der Begriff „Eigentümer“ wird allerdings häufig im Kontext mit den Interessen der Träger-Körperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise, etc.) verwendet.
4 Vgl. SpkG des jeweiligen Bundeslandes
5 Vgl. SpkG des jeweiligen Bundeslandes: Die Geschäftstätigkeit der Sparkasse ist in der Regel auf das Gebiet des Trägers beschränkt
6 Vgl. Lütke-Uhlenbrock C.: [Bewertung öffentlich-rechtlicher Sparkassen (2007)] S. 16. Sparkassen dürfen demnach nur die Geschäfte betreiben, die in den jeweiligen Sparkassenordnungen bzw. Sparkassensatzungen ausdrücklich als zulässig aufgeführt sind. Es ist Sparkassen beispielsweise verboten, mit eigenen Geldern Spekulationsgeschäfte zu betreiben.
7 Vgl. die Publikationen zur Nachhaltigkeit der Sparkassen in http://www.dsgv.de/de/nachha ltigkeit/publikationen/index.html
8 Träger einer Sparkasse sind Gebietskörperschaften oder Zweckverbände
9 Vgl. DSGV, Presseunterlagen zur Bilanzpressekonferenz vom 16.03.2011
10 Vgl. Bleicher K.: [Das Konzept integriertes Management (2004)] S. 185