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2.1.5. Mitarbeiterbindung und Mitarbeiterbindungssysteme

Die Mitarbeiter sind die ersten Kunden. Ohne sie lassen sich weder Produkte noch Dienstleistungen verkaufen. Der Begriff Mitarbeiterbindung ist vielschichtig [und die Übergänge sind fließend]. Dementsprechend ist die Terminologie von Mitarbeiterbindung, Personalbindung, Retention, Commitment u. a. m. umfassend. Auch inhaltlich verbergen sich häufig vielfältige Sichtweisen und Meinungen.26 Seinen Ursprung findet der Begriff Commitment in dem von Amitai Etzioni (1961) entwickelten Compliance-Modell’s, welches drei unterschiedliche Ausprägungen von ausgeübter Macht des Unternehmens und drei unterschiedliche Ausprägungen der Einstellung von Mitarbeitern des Unternehmens miteinander kombiniert.27 Die arbeitsvertragliche Grundlage [bzw. Bindung] reicht nicht aus, um eine hinreichende Motivation für Bleibe- wie Leistungsverhalten zu bieten. Vielmehr wird auch eine interne Kunden- bzw. Mitarbeiterorientierung28 benötigt. Ziel einer solchen Mitarbeiterbindung ist jedoch keinesfalls eine Zwangsehe z. B. wegen fehlender Alternativen auf dem Arbeitsmarkt. Besser ist eine kalkulative Bindung bei der sich der Mitarbeiter zumindest zeitweise einen entsprechenden Nutzen verspricht. Die ideale Bindung ist sicherlich die emotionale Bindung. Diese Bindung bis hin zu einem Commitment kann entstehen, wenn der Mitarbeiter interessante und für ihn herausfordernde Aufgaben ausübt.29 Aus Sicht von High Potentials sind die Faktoren aus der Abbildung maßgeblich für eine Entscheidung für einen neuen Arbeitgeber.

Abb. 1: Präferenzen von High Potentials bei der Wahl eines Arbeitgebers

Abb. 1: Präferenzen von High Potentials bei der Wahl eines Arbeitgebers30

Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Erwägungen ist mit Mitarbeiterbindung nicht die Bindung auf Lebenszeit gemeint. Es muss aus beiderseitiger Sicht auch eine Trennung möglich sein – jedoch ist es insbesondere im Fachkräftebereich sinnvoll mittel- bis längerfristige Zeiträume ins Auge zu fassen.31 Die Rolle der Betriebszugehörigkeit in Bezug auf die Mitarbeiterbindung ist umstritten. Es könnte der Schluss naheliegen, dass grundsätzlich eine hohe Betriebszugehörigkeit anzustreben ist. Dem ist aber aus zuvor genannten Gründen nicht so. Es lässt sich lediglich festhalten, dass eine möglichst lange Betriebszugehörigkeit anzustreben ist, weil sie wiederum mittels eines starken kalkulativen Commitments eine starke Verbleibeabsicht hervorruft.32

 

26 vgl. (Berthel & Becker, 2010), S. 316
27 vgl. (Thaler, 2013), S. 8
28 vgl. (Töpfer, 2007), S. 907 zitiert nach (Berthel & Becker, 2010), S. 316
29 vgl. (R. Klimecki, 2005) zitiert nach (Berthel & Becker, 2010) S. 316
30 (Manfred Kirchgeorg), S. 79
31 vgl. (Berthel & Becker, 2010) S. 316
32 (Meifert, 2005), S. 211