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2.1.2. Auszubildende der Sparkasse

Als Auszubildende werden [bei der Sparkasse] Personen bezeichnet, die zum Zwecke der Berufsausbildung gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beschäftigt werden und mit denen ein zeitlich auf die Ausbildung befristeter Ausbildungsvertrag geschlossen wurde.10 Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.11 Die theoretische Berufsausbildung erfolgt dabei im Oberstufenzentrum 2 in Cottbus. Alle praktischen Fertigkeiten werden in der Sparkasse in den Geschäftsstellen und den Dienstleistungsabteilungen vermittelt. Als Dienstleistungsbereiche werden dabei alle Bereiche bzw. Abteilungen bezeichnet die nicht den Marktbereichen zugeordnet werden u. a. die Unternehmenssteuerung, die Marktfolge aktiv und passiv und der Personalbereich. Zusätzlich zum fachtheoretischen Unterricht am Oberstufenzentrum erhalten die Auszubildenden ergänzenden innerbetrieblichen Unterricht in Form von Seminaren und Fernstudienkursen.

 

10 vgl. (Büdenbender, 2003), S. 60 f.
11 § 1 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (2013)