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5.3.1. Vergütungsmodelle

Die Vergütung der Mitarbeiter der Sparkasse erfolgt weitestgehend im Rahmen der geschlossenen Tarifverträge. Für die Sparkasse gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Sparkassen). Die innerbetrieblichen Handlungsoptionen sind daher eher begrenzt. Grundsätzlich muss dazu ausgeführt werden, dass nach Erfahrungen des Verfassers die Höhe der Vergütung im Vergleich zu Privatbanken um ca. 15-20 Prozent niedriger ausfällt. Dies kann nur bedingt dadurch ausgeglichen werden, dass im Sparkassentarifvertrag bis zu 14,14 Monatsgehälter zur Auszahlung gelangen. Im Vergleich zu den Volksbanken (einzige relevante Bank im Landkreis) gibt es keine wesentlichen Vergütungsunterschiede.

Zusätzlich zu den tarifvertraglichen Vergütungsbestandteilen wird eine Leistungsorientierte Vergütungskomponente (LOV) gewährt. Die LOV wird im Rahmen der jährlichen Zielvereinbarungsprozesse vereinbart und kann max. bis zu 1,5 Monatsgehälter ausmachen.

Die Vergütungsstruktur kann als weitgehend adäquat angesehen werden und ist vor dem Hintergrund des eher niedrigen Einkommensniveaus in Elbe-Elster nicht als kritischer Faktor einzuschätzen.