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Die aktuelle Situation auf dem Pharmamarkt in der Schweiz zwingt viele Arzneimittelhersteller zu Kosteneinsparungen.
Der medizinisch-technische Fortschritt, die Zunahme der Anzahl älterer Menschen die demographische Entwicklung steigern die Kosten im Gesundheitswesen.2 2011 betragen die Kosten im Gesundheitswesen ca. 65 Mrd. Franken- davon sind über 6 Mrd. CHF, also ein Anteil von knapp 10%, auf Ausgaben für Arzneimittel zurückzuführen.3 Verstärkte Preisüberprüfungen kassenpflichtiger Arzneimittel haben dazu geführt, dass in den letzten Jahren der Preisindex für Medikamente gesunken ist.4
Trotz erweiterter Produktpalette, Bevölkerungszuwachs und Zunahme des Anteils der älteren Generation ist der Arzneimittelmarkt in der Schweiz 2012 nur um 2.2 % gewachsen.5 Für die nächsten 3 Jahre wird aufgrund der Preissenkungen mit einem stagnierenden Markt gerechnet.6
Die Zulassung und Kontrolle aller Arzneimittel sowie die Preisbildung kassenpflichtiger Arzneimittel sind behördlich geregelt. Die Zulassung und ebenso der Entscheid bei Zulassung, ob ein Medikament rezeptpflichtig ist oder rezeptfrei abgegeben werden kann, wird durch die Swissmedic geregelt. Die regelmässigen Kontrollen bezüglich Herstellung werden von kantonalen Fachstellen ausgeführt.
Diese Instanzen kontrollieren Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit der Arzneimittel. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) entscheidet ob ein Präparat in die Spezialitätenliste7 aufgenommen werden kann und setzt den Preis kassenpflichtiger Arzneimittel fest. Somit bilden sich die Preise dieser Präparate nicht über den freien Markt, sondern werden durch den Staat vorgegeben.8 Aufgabe des BAG ist es Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit sicherzustellen.9
Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) vergütet eine Krankenkasse nur dann ein Arzneimittel, wenn es in der Spezialitätenliste des BAG aufgeführt ist und ärztlich verordnet wurde.
Nicht in der Spezialitätenliste aufgeführte Präparate müssen vom Patienten selbst oder von einer privaten Zusatzversicherung vergütet werden.10
Alle drei Jahre werden durch das BAG die aktuellen Arzneimittelpreise überprüft wobei die Basis für die Preisbildung sich aus internationalen Preisvergleichen sowie Quervergleichen mit Präparaten ähnlicher Wirkungsweise ergeben.11 Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sich Preise an tieferen Arzneimittelpreisen aus Referenzländern, also Ländern mit wirtschaftlich vergleichbaren Strukturen wie Deutschland, Dänemark, Grossbritannien, Frankreich, Österreich oder den Niederlanden angleichen müssen.12 Somit sind Preisanpassungen immer nur nach unten möglich. Eine Preiskorrektur nach oben wird in der Schweiz nicht durchgeführt, auch wenn die Preise für Arzneimittel in den Referenzländern angehoben werden.13
Für den Markt Schweiz ergeben sich die folgenden Anteile pro Generika- Anbieter:
Abb. 1: Anteile am Generikamarkt (2012)14
Fakt ist, dass die Generikapreise in der Schweiz höher sind als im Ausland.
Dennoch liegen die Generikapreise durchschnittlich 25% unter den Preisen von Originalpräparaten.15 Zum Vergleich:
Preisdifferenz zwischen Generika und Originalpräparat
im internationalen Vergleich |
|||||
Frankreich | Deutschland | Italien | Spanien | Grossbritannien | |
Durchschnittliche Preisdifferenz |
-30% | -40% | -16% | -13% | -15% |
Tabelle 1: Preisdifferenz zwischen Generika und Originalpräparat im internationalen Vergleich16
Die vor allem im Vergleich mit Deutschland höheren Kosten für Generika in der Schweiz haben verschiedene Ursachen.
Dies sind z.B.:
Vor dem Hintergrund des Kostendrucks ist die Bedeutung von Generika weiter gestiegen. Der Generikamarkt hat sich seit 2002 wertmässig um den Faktor 6 gewachsen.18
Nach Auslauf des Patents auf ein Originalpräparat dürfen andere Hersteller Präparate mit Verwendung desselben Wirkstoffes ebenfalls auf den Markt bringen. Voraussetzung ist der Nachweis über Wirksamkeit und Sicherheit, welcher dem Originalpräparat entsprechen muss. Der Preis für Generika orientiert sich zwar am Originalpräparat, ist jedoch in jedem Fall günstiger, da die Forschungskosten entfallen. Des Weiteren muss ein Preismindestabstand von 10 - 60% zum Originalpräparat eingehalten werden.19
Die steigende Wettbewerbsintensität macht einen zunehmend individuelleren Zuschnitt der Produkte und Dienstleistungen auf die Kundenwünsche notwendig. Dies hat eine Erhöhung der Variantenvielfalt zur Folge, was für das Unternehmen eine steigende Komplexität und zusätzliche Kosten bedeutet. Dadurch wird eine reelle Produktkalkulation mit verursachungsgerechter Zuordnung der Kosten zwingend notwendig.
Einmal aufgebaute Kosten lassen sich nur zeitlich verzögert wieder abbauen. Kostenremanenz zeigt sich auch im Zusammenhang mit rückläufigem Beschäftigungsgrad, dass Kosten je nach situativen Einflüssen nicht mehr entsprechend angepasst und gesenkt werden können.20
2 Vgl. Bundesamt für Gesundheit BAG, Informationen zu Aufgaben, Zielen und Zusammenarbeit des BAG.
URL: https://www.bag.admin.ch/ [01.12.2013]
3 Vgl. Pharmamarkt Schweiz, Ausgabe 2013, S.6
URL: http://www.interpharma.ch/1525-pharma-markt-schweiz-2013 [30.11.2013]
4 Vgl. Pharmamarkt Schweiz, Ausgabe 2013, S.6
URL: http://www.interpharma.ch/1525-pharma-markt-schweiz-2013 [30.11.2013]
5 Vgl. Pharmamarkt Schweiz, Ausgabe 2013, S.18
URL: http://www.interpharma.ch/1525-pharma-markt-schweiz-2013 [30.11.2013]
6 Vgl. Pharmamarkt Schweiz, Ausgabe 2013, S.18
URL: http://www.interpharma.ch/1525-pharma-markt-schweiz-2013 [30.11.2013]
7 Anmerkung: Die Spezialitätenliste umfasst alle zugelassenen Arzneimittel, welche vom BAG auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft wurden und somit von der der Grundversicherung vergütet werden.
8 Anmerkung: Bei nicht kassenpflichtigen Arzneimitteln wird der Preis durch den Wettbewerb bestimmt.
Vgl. Pharmamarkt Schweiz, Ausgabe 2013, S.80
URL: http://www.interpharma.ch/1525-pharma-markt-schweiz-2013 [30.11.2013]
9 Vgl. Pharmamarkt Schweiz, Ausgabe 2013, S.78
URL: http://www.interpharma.ch/1525-pharma-markt-schweiz-2013 [30.11.2013]
10 Vgl. Pharmamarkt Schweiz, Ausgabe 2013, S.104
URL: http://www.interpharma.ch/1525-pharma-markt-schweiz-2013 [30.11.2013]
11 Vgl. Pharmamarkt Schweiz, Ausgabe 2013, S.78
URL: http://www.interpharma.ch/1525-pharma-markt-schweiz-2013 [30.11.2013]
12 Vgl. Pharmamarkt Schweiz, Ausgabe 2013, S.84
URL: http://www.interpharma.ch/1525-pharma-markt-schweiz-2013 [30.11.2013]
13 Vgl. Pharmamarkt Schweiz, Ausgabe 2013, S.106
URL: http://www.interpharma.ch/1525-pharma-markt-schweiz-2013 [30.11.2013]
14 Vgl. Generikanews (Aktuelle Information des Verbands Intergenerika), März 2012,
URL: http://www.intergenerika.ch/assets/News/gzD_Generika_News_03-13_d_lll_einzel.pdf [28.12.2013]
15 Vgl. Generikanews (Aktuelle Information des Verbands Intergenerika), März 2012,
URL: http://www.intergenerika.ch/assets/News/gzD_Generika_News_03-13_d_lll_einzel.pdf [28.12.2013]
16 Vgl. Generikanews (Aktuelle Information des Verbands Intergenerika), März 2012,
URL: http://www.intergenerika.ch/assets/News/gzD_Generika_News_03-13_d_lll_einzel.pdf [28.12.2013]
17 Vgl. Generikanews (Aktuelle Information des Verbands Intergenerika), März 2012,
URL: http://www.intergenerika.ch/assets/News/gzD_Generika_News_03-13_d_lll_einzel.pdf [28.12.2013]
18 Vgl. Pharmamarkt Schweiz, Ausgabe 2013, S.26
URL: http://www.interpharma.ch/1525-pharma-markt-schweiz-2013 [30.11.2013]
19 Vgl. Pharmamarkt Schweiz, Ausgabe 2013, S.106
URL: http://www.interpharma.ch/1525-pharma-markt-schweiz-2013 [30.11.2013]
20 Vgl. Thommen (Kostenkategorien), S.676